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   LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 85/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8445
LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 85/14 (https://dejure.org/2016,8445)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13.04.2016 - L 2 KR 85/14 (https://dejure.org/2016,8445)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13. April 2016 - L 2 KR 85/14 (https://dejure.org/2016,8445)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 466
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen durch die gesetzliche

    Auszug aus LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 85/14
    Zugelassen sind nur solche Programme, die von der InEK GmbH - Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, einer gemeinsamen Einrichtung der in § 17b Abs. 2 S. 1 KHG und § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KHEntgG genannten Vertragspartner auf Bundesebene, zertifiziert worden sind (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R Rdnr. 11).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 85/14
    Die Klage eines Krankenhauses bzw. Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gegen eine Krankenkasse wie die Beklagte ist ein so genannter Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R mwN).
  • LSG Saarland, 13.04.2016 - L 2 KR 73/13

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung eines stationären

    Unabhängig von der Frage, ob unter Verwendung von TachoSil eine Duraplastik iSd des OPS-Kodes (2011) 5-021.O (Rekonstruktion der Hirnhäute: Duraplastik an der Konvexität) (juris: OPS 2011 Nr. 5-021.0) durchgeführt werden kann (vgl hierzu Urteil des Senats ebenfalls vom 13.4.2016 - L 2 KR 85/14), ist eine Verschlüsselung dieses Kodes ausgeschlossen, wenn der Einsatz von TachoSil lediglich dem Verschluss des operativen Zugangs diente.

    Unabhängig von der Frage, ob unter Verwendung von TachoSil eine Duraplastik iSd. des OPS-Kodes (2011) 5-021.0 durchgeführt werden kann (vgl. hierzu Urteil des Senats ebenfalls vom 13.04.2016 - L 2 KR 85/14), ist eine Verschlüsselung dieses Kodes nach den DKR 2011 bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Einsatz von TachoSil hier dem Verschluss des operativen Zugangs diente.

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